Muster-AAW Sicherheiten (310.03.02.08): In Tz. 3.4 wurde der Verweis auf die BVR-Bankenreihe 37 versehentlich falsch angegeben. Hier muss es richtig heißen: "Diese Gutachten können durch einen externen Anwalt / Gutachter oder intern auf Basis der Musterformulierungen des BVR (BVR Bankenreihe Band 54, Abschnitte 4.1.1.4.1 und 4.2.2.2) erstellt werden." Wir werden das mit der nächsten Aktualisierung des Dokumentes bereinigen.